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Mitgliedschaft

Bei uns kann jeder an allen Veranstaltungen teilnehmen, auch ohne Mitglied zu sein.

Damit wir als Verein überleben können, brauchen wir jedoch Mitgliedsbeiträge und Spenden, um unsere Ausgaben finanzieren zu können.

Wenn du Mitglied werden willst, drucke einfach den Mitgliedsantrag (siehe unten) aus und gebe ihn bei einem Vorstandsmitglied ab oder steck ihn in den Briefkasten.

Warum sollte ich Mitglied werden?

  • Durch eine Mitgliedschaft wirst Du Teil der CVJM-Gemeinschaft  und der CVJM-Familie.
  • Deine Mitgliedschaft unterstützt die Arbeit des CVJMs.
  • Durch eine Mitgliedschaft zeigst Du, dass Du die Arbeit, als wertvoll ansiehst.
  • Für Mitglieder bekommt der Verein Fördergelder für Projekte (Materialien & Jugendreferent).
  • Der Mitgliedsbeitrag kann von der Steuer abgesetzt werden.
  • Mit einer CVJM-Mitgliedschaft bekommst Du Vergünstigungen bei teilnehmenden CVJM-Hotels und CVJM-Fortbildungen.

Mitgliedschaften

In unserer Satzung sind folgende Mitgliedschaften beschrieben:

 

§ 5 Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft unterteilt sich wie folgt:
1. Eingeschriebene Mitglieder
2. Tätige Mitglieder
3. Ehrenmitglieder


§ 6 Eingeschriebene Mitglieder
1. Eingeschriebenes Mitglied kann grundsätzlich jeder werden, der mindestens neun Jahre
alt ist. Es wird erwartet, dass die Vereinssatzung anerkannt und die Arbeit des CVJM
Traunreut toleriert wird.
2. Die Aufnahme als Eingeschriebenes Mitglied erfolgt durch den Vorstand.
3. Jedes Mitglied zahlt einen jeweils von der Jahreshauptversammlung beschlossenen Beitrag.
4. Der Austritt aus dem Verein erfolgt durch eine schriftliche, formlose Mitteilung an den
Vorstand, mit Wirkung zum Ende eines Kalenderjahres.
5. Ausgeschlossen werden durch Beschluss des Vorstandes Mitglieder, die grundlos mehr
als zwei Jahre keinen Beitrag bezahlt haben, oder die Voraussetzung für Mitglieder nicht
mehr erfüllen. Gegen diese Entscheidung kann Einspruch erhoben werden, über den die
Jahreshauptversammlung endgültig entscheidet.


§ 7 Tätige Mitglieder
1. Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sich durch Wort und Leben zur
Grundlage des Vereins bekennen und auch zur Mitarbeit bereit sind, sollen vom Vorstand
zu Tätigen Mitgliedern ernannt werden.
2. Die Berufung zum Tätigen Mitglied erfolgt durch den Vorstand.
3. Allein die Tätigen Mitglieder haben die rechtliche Stellung von Vereinsmitgliedern im
Sinne der §§ 32 folgende des Bürgerlichen Gesetzbuches.
4. Sie haben Sitz und Stimme in der Hauptversammlung.
5. Der Rücktritt als Tätiges Mitglied kann durch schriftliche Erklärung an den Vorstand
erfolgen.
6. Die Ernennung und Berufung zum Tätigen Mitglied kann vom Vorstand zurückgezogen
werden, wenn die dafür maßgebenden Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Gegen
diese Entscheidung kann Einspruch erhoben werden, über den die Jahreshauptver-
sammlung endgültig entscheidet.


§ 8 Ehrenmitglieder
1. Personen, die sich in besonderer Weise um den Verein verdient gemacht haben, können
auf Beschluss der Jahreshauptversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

Mitgliedsantrag
Mitgliedsantrag

Jährliche Mitgliedsbeiträge

Familien (Eltern + mind. Kinder):   50 €

Einzelperson (ab 18 Jahren):           30 €

Jugendliche*r (14 -17 Jahre):          20 €

Kind (9 - 14 Jahre):                               10 €

Satzung
Satzung